Geschäftsordnung

Geschäftsordnung zur Durchführung des Verfahrens der Johannes-Göderitz-Preise vom 27.04.2007

§ 1

Die Durchführung des Preisverfahrens erfolgt in Form eines Studentenwettbewerbs in jährlichem Wechsel durch folgende Hochschulen:

– TU Braunschweig
– Universität Hannover

sowie durch weitere Hochschulen, die auf Beschluss des Vorstandes jeweils gewählt werden und dann gleichberechtigt an dem Verfahren teilnehmen.

Nach Abschluss eines Zyklus können auf Beschluss des Vorstandes andere Hochschulen für eine neue Runde ausgewählt werden.

Der Wettbewerb läuft in der Regel im Sommersemester mit dem Ziel, dass die Arbeiten bei den beteiligten Instituten / Lehrstühlen in der vorlesungsfreien Zeit abgegeben werden können. Daraufhin erfolgt eine Vorbeurteilung der studentischen Arbeiten durch die Institute und die Auswahl der jeweils besten 5 Arbeiten sowie deren Versendung an das federführende Institut.

Das Preisgericht findet vor Beginn des Wintersemesters statt.

§ 2

Die jeweils das Verfahren durchführende Hochschule übernimmt folgende Verpflichtungen in Abstimmung mit der Johannes-Göderitz-Stiftung:

– Wahl der Aufgabenstellung;
Bestimmung des Wettbewerbsgebietes;
Formulierung des Programms;
Formulierung der Wettbewerbsleistungen und der Termine;
Mitwirkung bei der Zusammenstellung des Preisgerichtes.
– Rechtzeitige Information der jeweils beteiligten Hochschulinstitute und der Vorstandsmitglieder der Johannes-Göderitz-Stiftung mit einer Kurzbeschreibung der Aufgabe bis Ende Januar des jeweiligen Kalenderjahres.
– Versendung der Wettbewerbsunterlagen bis spätestens Ende des Wintersemesters an die Institute mit dem Ziel, dass das Thema als Entwurfsaufgabe bekannt gemacht wird (Beispiele von früheren Beschreibungen liegen vor und können am besten bei dem jeweils letztveranstaltenden Institut angefragt werden).
– Durchführung eines Einführungskolloquiums für alle beteiligten Hochschulen, zugleich Preisverleihung des vorhergehenden Wettbewerbes. Hierzu Einladungen der beim vorherigen Wettbewerb beteiligten Institute, der Preisträger, der Jury und der Vorstandsmitglieder der Johannes-Göderitz-Stiftung
– Ausstellung der preisgekrönten Arbeiten aus dem Vorjahr.
– Versendung der preisgekrönten Arbeiten an den nächsten Veranstalter
– Durchführung einer Vorprüfung, in welcher die wesentlichen quantitativen Aussagen der Wettbewerbsentwürfe übersichtlich gegenübergestellt werden (z. B. Schemapläne und wertfreie Erläuterung der Arbeiten in Zusammenhang mit der Jurysitzung).
– Durchführung der Jurysitzung und der nachfolgenden Ausstellung des Wettbewerbsergebnisses.
– Versendung des von der Jury unterschriebenen Protokolls an alle Beteiligten.
– Herstellung einer Broschüre mit Dokumentation der Aufgabenstellung und der Wettbewerbsergebnisse (Redaktion und Druck: Auflage 100 Exemplare, die für die Preisträger, die Jury, die am Wettbewerb beteiligten Institute und die Stiftung sowie die Architekturfachbereiche der deutschen Hochschulen bestimmt sind). Versand der Broschüre.
– Übersendung entsprechender Unterlagen zur Veröffentlichung des Wettbewerbsergebnisses in einer Fachzeitschrift (z. B. wettbewerbe aktuell), rechtzeitige Aufnahme der Verbindung mit der Redaktion.
– Einladung und Information der örtlichen Presse (und ggf. der Fachpresse) zu allen relevanten Terminen.

§ 3

Der Jury gehören an:
– Der Stifter.
– Die Mitglieder des Vorstandes einschließlich Vertreter, sofern sie nicht aus den Fachinstituten der beteiligten Hochschulen kommen.
– Ein Fachvertreter der Stadt / Gemeinde, soweit die gegebene Aufgabe dieses erforderlich macht.
– 3 weitere Preisrichter aus dem Kreis der Hochschulprofessoren aus Hochschulen, die nicht an jeweiligen Verfahren beteiligt sind.

Mit beratender Stimme können weitere Personen – sofern fachliche Notwendigkeit besteht – benannt werden.

§ 4

Die Wettbewerbsarbeiten werden in einem Informationsrundgang durch die Vertreter der Hochschulen erläutert. Zu den anschließenden Ausscheidungsrundgängen ist nur das Preisgericht in der Zusammensetzung, wie in der Wettbewerbsauslobung aufgeführt, anwesend.

§ 5

Die Preissumme (in der Regel 80 % des jeweiligen Budgets) wird jeweils mit einer Höchstgrenze im Text der Ausschreibung benannt. Die Jury verteilt den Betrag in Eigenverantwortung nach Maßgabe des Wettbewerbsergebnisses.

§ 6

Die veranstaltende Hochschule erhält einen betrag auf Nachweis bis zu 30 % des jeweiligen Budgets als Ausgleich für die entstehenden Kosten bei der Organisation der Veranstaltungen und für die Herstellung der Broschüre. Die darüber hinausgehenden Kosten für das jeweilige Verfahren trägt die veranstaltende Hochschule, evtl. mit Unterstützung durch die Stadt/Gemeinde, in welcher das Wettbewerbsgebiet liegt.

§ 7

Gestaltung der Broschüre
– Benennung der Johannes-Göderitz-Stiftung als Herausgeber.
– Vorwort und Hinweis auf Johannes Göderitz und die Stiftung.
– Beschreibung der Aufgabe.
– Protokoll der Jury.
– Dokumentation der Preise und sonstigen Auszeichnungen. (Pläne, Modelle, Erläuterungsberichte), Beurteilung der Jury.